Eco Smart Apartments Socity

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Stand 18.07.2025)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Anmietung von Eco Smart Apartments, Nurban Apartments und Urban Design Suites

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments der MaLa Management GmbH (Betreiber) zur Nutzung sowie alle für den Kunden (Gast) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Betreiber darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen. Hierbei ist es unerheblich, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
  1. Die Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
  2. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Dritter, welche für den Kunden die Reservierung / Buchung / Zahlung übernommen haben finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zuvor vereinbart wurde.
  1. Vertragsschluss
  2. Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde (Gast). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, ohne selbst Gast zu sein, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
  3. Minderjährige Gäste müssen durch eine volljährige Person begleitet werden. Der Betreiber behält sich vor, den Beherbergungsvertrag nur mit volljährigen Personen abzuschließen.
  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme der elektronischen Reservierungsanfrage des Kunden durch den Betreiber zustande. Bei Buchung über Buchungsportale von Drittanbietern (z.B. booking.de, expedia de, usw.) kommt der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen. Ferner ist der Vertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und telefonisch zugesagt oder, bei Anfrage vor Ort, bereitgestellt worden ist.
  5. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
  6. Der Betreiber ist berechtigt, vom Kunden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses beim Check-In die Einsicht in ein amtliches Ausweisdokument zu verlangen. Der damit einhergehenden Datennutzung willigt der Kunde ein.

III.  Laufzeit des Beherbergungsvertrages

  1. Eine Buchung kann für mindestens 1 Tag, höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerungen) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch wird ausdrücklich widersprochen.
  2. Die Beherbergung dient zur vorübergehenden Deckung des Wohnbedarfs und nicht zu Einrichtung eines dauerhaften Lebensmittelpunktes. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten durch den Kunden nach § 29 I BMG wird hingewiesen.
  3. Im Falle einer Vertragsverlängerung bleiben Preiserhöhungen vorbehalten.
  4. Leistungen, Preis, Rechnungsstellung, Zahlung, Aufrechnung.
  5. Der Betreiber ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Übernachtungspreis und die gebuchten Zusatzleistungen im Voraus im Rahmen der durch den Betreiber jeweils zur Verfügung gestellten Zahlungswege in Euro zu bezahlen. Erfolgt eine Buchung kurzfristig, und wird per Überweisung bezahlt, sind die Mitarbeiter des Betreibers berechtigt, vor Überlassung des gebuchten Apartments die Vorlage eines Zahlungsbelegs zu verlangen.
  7. Kann eine abweichende Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart. Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte sind vom Betreiber ebenfalls gegenüber dem Kunden abzurechnen.
  8. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Änderungen der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss führen zu einer Rechnungsanpassung. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen und sich die geltenden Preise erhöht haben, kann der Betreiber die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Änderungen der vereinbarten Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für den Betreiber für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.
  9. Es ist ein Pauschalpreis vereinbart, welcher grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten wie z.B. Strom, Heizkosten und Internet beinhaltet. Die Preise können vom Betreiber geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Betreibers, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder der Belegung wünscht und der Betreiber ausdrücklich zustimmt.
  10. Für alle Reservierungen mittels Kreditkarte teilt der Kunde dem Betreiber folgende Daten mit: Kreditkartennummer, Gültigkeit der Kreditkarte, Unterschrift des Kreditkarteninhabers, Rechnungsadresse des Kreditkarteninhabers. Der Kunde/Kreditkarteninhaber haftet für den vollen Rechnungsbetrag der jeweils anfallenden Stornierungs- und/oder Nichtanreise-Gebühr gemäß den Buchungsbedingungen in diesem Beherbergungsvertrag. Falls die Kreditkarte des Kunden nicht gültig oder nicht zugelassen ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entsprechende Reservierung, unabhängig davon, ob der Reservierungsauftrag direkt oder durch sonstige Reservierungsportale gebucht worden ist, zu stornieren.
  11. Der Kunde ermächtigt den Betreiber bei Zahlung mit Kreditkarte bis auf Widerruf alle fällig werdenden Beträge bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtpreises seiner bei der Buchung benannten, bei Vertragsabschluss hinterlegter Kreditkarte zu belasten, bzw. zu blockieren.
  12. Bucht der Kunde eine nicht stornierbare Rate und gibt bei der Buchung seine Kreditkartendaten an, darf der Betreiber diese Kreditkarte unverzüglich nach der Buchung, belasten. Bucht der Kunde eine stornierbare Rate und gibt bei der Buchung seine Kreditkartendaten an, darf der Betreiber die Kreditkarte des Kunden erst nach Ablauf der entsprechenden Stornofrist belasten. Unabhängig davon, ob der Kunde eine Kreditkarte bei der Buchung angibt, ist der Betrag für die gesamte Buchung nach Ablauf der Stornofrist – bei nicht stornierbaren Raten – sofort nach der Buchung, fällig.
  13. Rechnungen des Betreibers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltende Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
  14. Der Betreiber behält sich vor, bei Anmietung und vor der Anreise eine Sicherheitsleistung vom Kunden in Höhe von 250,00 Euro zu verlangen. Die Rückzahlung dieser Sicherheitsleistung oder Freigabe dieses Betrages auf der Kreditkarte erfolgt nach Abreise und anschließender Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Zimmers. In den Fällen der Ziff. V. 3.-5,9.,11. und Ziff. VI. 6., behält sich der Betreiber die Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung vor.
  15. Etwaige zu Unrecht vorgenommene Widersprüche gegen die Einziehung der Gebühren, Kosten oder sonstigen Entgelte seitens des Kreditkarteninstituts bzw. der kartenausgebenden Bank gehen zu Lasten des Kunden.
  16. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen.
  17. Nutzung der Apartments und Gemeinschaftsflächen
    1. Der Betreiber überlässt nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags ausschließlich dem Kunden und den von ihm angemeldeten Begleitpersonen das Apartment. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
    2. Die anerkannten Ruhezeiten von 22.00-06.00 Uhr sind zur Vermeidung von Störungen anderer Kunden zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch in den Fluren, im Eingangsbereich und in den Gemeinschaftsräumen (wie z.B. dem Fitnessraum oder Waschraum).
    3. Der Kunde hat das Apartment sowie die Gemeinschaftsräume pfleglich und schonend zu behandeln. Die Anbringung jeglicher Gegenstände an die Wände ist untersagt.
    4. Dem Kunden ist es untersagt, betreibereigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher beim Auszug mitzunehmen. Verstöße führen zu einer polizeilichen Anzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche. Für die Anzeigenerstattung wird ein pauschaler Betrag von 200,00 Euro als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
    5. Tierhaltung ist grundsätzlich nicht gestattet. Wird ein Haustier unangemeldet mitgebracht, wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro für den erhöhten Reinigungsaufwand fällig. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    6. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert anfallenden Reinigungskosten in Höhe von 500,00 Euro fällig. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann das Zimmer wegen des Rauchgeruchs am selben Tag nicht mehr vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht zu den von dem Gast zuvor gebuchten Konditionen in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Betreibers etwa wegen eines verursachten Feuerwehreinsatzes bleiben hiervon unberührt. Die Manipulation oder Demontage der angebrachten Rauchmelder ist verboten Auf strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Konsequenzen wird explizit hingewiesen.
    7. Nimmt der Kunde unangemeldete Personen mit in das Apartment, haftet er vollumfänglich für von diesen Personen verursachte Schäden. Der Kunde hat insbesondere darauf zu achten, dass die Zugangskarte oder der Zugangslink ausschließlich in seinen Händen verbleibt.
    8. Dem Kunden stehen Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für vergessene, gestohlene oder durch unsachgemäße Nutzung beschädigte Textilien. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Kunden des Betreibers zu hinterlassen. Zur Nutzung der Geräte ist die Software „WeWash“ zu installieren. Der Kunde akzeptiert mit der Installation die AGB und Datenschutzerklärung des Anbieters. Im Zusammenhang mit der Nutzung der vorgesehenen Software stehende Gefahren (Viren o.ä., Abhandenkommen der persönlichen Daten etc.) tragen der Kunde bzw. der Anbieter der Software.
    9. Dem Kunden stehen je nach ausgewähltem Haus Gemeinschaftsräume, z.B. Sauna, Ruheraum, Fitnessraum, Fahrradraum, sowie Abstellräume optional, falls gebucht, zur Verfügung. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde stellt den Betreiber hinsichtlich aller Ansprüchen, welche durch Benutzung dieser Räume resultieren ausdrücklich frei.
    10. Dem Kunden stehen – sofern vorhanden – Stellplätze / Tiefgaragenplätze auf dem Grundstück des Betreibers optional gegen eine Gebühr zur Verfügung. Durch die Buchung und Nutzung dieser Stellplätze entsteht kein Verwahrungsvertrag. Die Nutzung der Stell- und Garagenplätzen ist dem Kunden nur bei zusätzlicher Buchung derselben gestattet. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge oder Motorräder werden auf Kosten des Kunden abgeschleppt. Die benutzten Stellplätze ohne zusätzliche Buchung sind durch den Betreiber mit jeweils geltendem Preis und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Fall gegenüber dem Kunden abzurechnen. Die Kosten der Abschleppunternehmen bei unberechtigter Nutzung trägt in jedem Fall allein der Kunde. Dem Kunden ist es untersagt, auf den Stellplätzen Möbel, abgemeldete Kraftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände zu lagern oder abzustellen.
    11. Sofern der Betreiber auf dem Grundstück Ladestationen (gegen Gebühr) für E-Autos zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung derselben auf eigene Gefahr. Unsachgemäße Nutzung und daraus resultierende Schäden an Kraftfahrzeugen oder an den Ladestationen trägt der Kunde selbst. Ansprüche gegen den Anbieter der Ladestation hat der Kunde nur gegenüber demselben geltend zu machen.
    12. Die Nutzung der Apartments für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, der Missbrauch der Apartments zur Veranstaltung von (Geburtstags-) Feiern mit mehreren Gästen sowie zum übermäßigen Alkohol oder Drogenkonsum bzw. -handel ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist zudem der Empfang von unangemeldeten Besuchern in den Apartments. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro fällig. In besonders extremen Fällen, z. B. bei Missbrauch des Apartments zur Ausübung von Prostitution oder Drogenkonsum und -handel, falls z.B. aufgrund erheblicher Ruhestörung ein Polizeieinsatz erforderlich sein sollte oder Mitarbeiter des Betreibers in derartigen Fällen nach 21:00 Uhr oder am Wochenende anfahren müssen, erhöht sich der Schadensersatz auf pauschal 1.000,00 Euro. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund einer vorübergehenden Unvermietbarkeit oder Rückerstattungen an Kunden nach Beschwerden, bleiben vorbehalten.
    13. In den öffentlichen Bereichen und auf den Balkonen der Apartments ist offenes Feuer und Grillen ebenso wie das Zünden von Böllern und/oder Silvesterraketen aus Sicherheitsgründen verboten.
  18. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rücknahme
    1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde kann gegen Entgelt und nach Verfügbarkeit die Option Early Check-In beanspruchen.
    2. Der Zugang zu dem gebuchten Apartment erfolgt üblicherweise mittels eines Zugangslinks, der dem Kunden durch den externen Dienstleister Straiv GmbH per E-Mail und/oder SMS zugesandt wird. Der hierfür erforderlichen Datenweitergabe stimmt der Kunde ausdrücklich zu. Am Anreisetag erhält der Gast ab 10:00 Uhr eine Check-In Nachricht an die bei der Buchung angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Über diesen Link kann der Check- digital erfolgen. Nach dem erfolgreichen Check-In und ab 16:00 Uhr am Anreisetag (oder zur gebuchten Early Check-In Zeit) gewährt das Programm Zugriff auf die Funktion „Türöffnung“.
    3. Lässt sich die Tür mit dem übersandten Link nicht öffnen, oder funktioniert die Zugangskarte nicht, steht zwischen 07:00 Uhr und 24:00 Uhr unter der Nummer +49 (911) 664 663 83 und zwischen 24:00 und 07:00 Uhr unter folgender Nummer +49(0)152-08990215 ein Notfallservice zur Verfügung.
    4. Sollte bei Bezug durch den Gast im jeweiligen Apartment Inventar fehlen, Schäden vorhanden sein, keine ausreichende Reinigung erfolgt sein oder während der Nutzung ein Problem oder Mangel auftreten, hat unverzüglich unter Übersendung eines Fotos, Angabe der Apartmentnummer und kurzer Beschreibung eine Meldung an die Mailadresse des Betreibers zu erfolgen, damit der Mangel schnellstmöglich behoben werden kann. Üblicherweise wird zwischen 09:00-23:45 Uhr eine Rückmeldung des Betreibers binnen einer Stunde erfolgen.
    5. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Betreiber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber kann aufgrund der verspäteten Übergabe des Apartments für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Buchungspreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
    6. Bei der Abreise sind:

-alle Fenster zu schließen,

-alle elektronischen Geräte außer dem Kühlschrank abzuschalten

-Sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen

-alle physischen Zugangsmittel (Schlüssel/Karten) – falls überlassen- zurückzugeben.

  1. Die Endreinigung wird vom Betreiber durchgeführt und dem Kunden mit der ersten Rechnung zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Im Falle einer übermäßigen, das erwartbare Maß erheblich überschreitenden Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150,00 Euro fällig. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Bei (personenloser) Rückgabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssels/Karten-Systems) erstellt der Betreiber das Protokoll der Rückgabe nach Inaugenscheinnahme des Apartments.
  1. Etwaige Beschädigungen im oder am Apartment oder das Fehlen von Inventargegenständen beim Auszug oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebendem Zahlungsweg z.B. Kreditkarte abgerechnet oder mit der geleisteten Sicherheitsleistung aufgerechnet.
  • Betreten der Apartments durch Betreiber
  1. Der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt das Apartment in Abwesenheit des Kunden zu betreten. Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
  2. Bei Gefahr insbesondere für die Gebäudesubstanz, ist dem Betreiber und seinen Erfüllungsgehilfen der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
    • Internetbereitstellung
  3. Der Betreiber stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Diese ist kostenfrei. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
  4. Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Kunde sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptiert. Dies erfolgt bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  6. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde alleine verantwortlich. Nimmt der Kunde über das WLAN-Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User
    • keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
    • das WLAN nicht zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
    • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine herabwürdigenden, verleumderischen, rassistischen, antisemitischen oder in irgendeiner Weise bedrohende Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  7. Der Kunde stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
  8. Der Kunde wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber, wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Kunde wann das WLAN genutzt hat.
    1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
      1. Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.
      2. Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, eine Stornopauschale nach der folgenden Staffelung zu zahlen:

–           Bis zum 30. Tag vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei

–           Ab dem 29. bis zum 14. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Preises

–           Ab dem 13. Tag bis zum 5. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 80 % des vereinbarten Preises

–           ab dem 4. Tag vor Beginn des Aufenthalts bzw. bei unangekündigter Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Preises

Die Stornopauschalen werden unter Abzug ersparter Aufwendungen (z.B. nicht angefallener Reinigungskosten) und Anrechnung von Einnahmen aus anderweitiger Vermietung ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. echter Schadensersatz). Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht, oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Bei Stornierungen bzw. frühzeitigem Auszug bei Langzeitbuchungen (ab drei Monaten) ist eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages für die gesamte gebuchte Zeit fällig. Die Schadensersatzpauschale wird unter Abzug ersparter Aufwendungen (z.B. nicht angefallener Reinigungskosten) und Anrechnung von Einnahmen aus anderweitiger Vermietung ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. echter Schadensersatz). Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht, oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf erneuten Einzug, sofern er nach dem frühzeitigen Auszug das Apartment im gebuchten Zeitraum erneut nutzen will.
  1. Rücktritt des Betreibers
  2. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei stornieren kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet.
  3. Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erfolglosem Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Frist nicht geleistet, ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Das Recht des Betreibers in einem solchen Fall Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
  4. Der Betreiber ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wobei sich die Parteien darüber einig sind, dass insbesondere in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben ist:

–          höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

–          wenn Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;

–           wenn der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Betreiberleistungen einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eco Smart Apartments, Nurban Apartments und Urban Design Suites in der Öffentlichkeit gefährden kann,

–            wenn der Zweck oder der Anlass der Buchung gesetzeswidrig ist.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Haftung des Betreibers beschränkt sich auf die Rückerstattung geleisteter Zahlungen, sofern nicht mit einem eigenen Schadensersatzanspruch aufgerechnet werden kann.

 

  1. Haftung des Betreibers
  2. Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Beherbergungsvertrag sowie für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Betreiber Anzeige macht, es sei denn es liegt ein Fall des § 703 Satz 2 BGB vor.
  4. Eine Haftung des Betreibers bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkarten-, elektronischen oder persönlichen Daten ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 dieser Ziffer ausgeschlossen, es sei denn der Betreiber hat sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz des Betreibers, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betreibergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Betreiber nicht.
  • Gemeinschaftsräume und Außenbereich

Der Betreiber weist daraufhin, dass die Gemeinschaftsräume, sofern vorhanden, (außer Umkleideraum, Toiletten, Sauna- und Ruheraum) zur eigenen Sicherheit der Kunden videoüberwacht sind. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Videoüberwachung in folgenden Bereichen durchgeführt wird: Tiefgarage, Stellplätze, Fitnessraum, Waschraum, Abstellraum sowie Hausflure und der Außenbereich. Der Überwachungsvorgang hat den Zweck, den Betreiber vor unberechtigten Eingriffen in sein Eigentum, den Kunden vor widerrechtlichem Handeln Dritter und zur Beweissicherung dieser Vorfälle zu schützen. Die Daten werden für die Dauer von maximal 72 Stunden gespeichert und danach, sollten diese für die verfolgten Zwecke nicht benötigt werden, automatisch gelöscht.

  • Verwendung der Daten

Die zur Buchung notwendigen und angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummern, Kreditkarten- sowie Bankdaten, die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erhoben. Der Kunde willigt in die Erhebung und (erforderliche) Weitergabe seiner persönlichen Daten ein, sofern dies für die Vertragsabwicklung und Vertragsschlusses notwendig ist.

  • Bereitgestelltes Inventar
    1. Der Betreiber stellt dem Kunden ein Tablet zur Verfügung, mit welchem der Kunde die Smarthomegeräte steuern kann. Das Tablet ist stets im zugehörigen Apartment zu lassen.
    2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten bei Nutzung des Tablets gespeichert werden können. Der Kunde hat beim Auszug seine persönlichen Daten vom Tablet zu löschen. Der Kunde stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang ausdrücklich frei. Die mögliche Gefahr der passiven Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte durch nicht ordnungsgemäßes Abmelden oder Löschen der Passwörter hat allein der Kunde zu verantworten.
    3. Alle elektrischen Endgeräte, welche der Kunde in dem gebuchten Apartment vorfindet, sind eingerichtet und stehen zur Verfügung. Es ist untersagt etwaige Einstellungsänderungen auf diesen Geräten vorzunehmen, es sei denn es handelt sich um einfache Änderungen (Helligkeit, Tonänderung etc.).
    4. Das Inventar ist unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden nach der Anreise zu prüfen. Fehlende Gegenstände sind sofort zu melden. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten der fehlenden Gegenstände bei seiner Abreise in voller Höhe. Die Apartments beinhalten die Gegenstände gemäß beigefügter Inventarliste.

 

  1. Verjährung

Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. I BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  • Schlussbestimmungen
  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz des Betreibers.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version. Änderungen nach Vertragsschluss sind unbeachtlich, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich seine Zustimmung zur Geltung einer aktuelleren Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Betreiber verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.

 

Stand: Juli 2025

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